Finanzgerichts-Info

Gleichgestellte Forderungen: Nachrangigkeit gestundeter Arbeitsentgelte von Gesellschaftern

BAG vom 27.3.2014, 6 AZR 204/12, DStR 2014, 1609
Inhalt

Vom Arbeitnehmer, der auch gleichzeitig Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist, als Gesellschafter gestundete Ansprüche auf Arbeitsentgelt sind in der Insolvenz der Kapitalgesellschaft nachrangig.