Grundbesitzwerte: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes
JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294
Inhalt
Privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Belastungen von Grundbesitz finden sich in den Typisierungsverfahren nicht wieder. Bei deren gewünschtem Abzug (Wertminderung) muss ein Gutachten zur Grundbesitzbewertung eingeholt werden.