Ausbildung

Gutscheine und Geldkarten seit dem 1.1.2020

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften [„JStG 2019“] vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt

Der BFH hat in den letzten Jahren in verschiedensten Entscheidun-gen den Begriff „Sachbezüge“ weit und modern ausgelegt. Zulässig sind insbesondere das sog. Belegerstattungsmodell, Bezahlkarten und die Übernahme von Versicherungsleistungen, usw.