Finanzverwaltungs-Info

Häusliches Arbeitszimmer: Drittaufwand beim Arbeitszimmer

FSen Bremen vom 04.11.2019, 900-S 2145-1/2014-1/2016 11-1, DStR 2022, 840
Inhalt

Die FSen Bremen hat als erstes Bundesland eine inhaltliche Stellungnahme zur steuerrechtlichen Behandlung des Drittaufwandes beim häuslichen Arbeitszimmer veröffentlicht. Es werden Aussagen zum Miteigentum von Steuerpflichtigen hinsichtlich (i) grundstücksorientierter und (ii) nutzungsorientierter Aufwendungen getroffen.