Rechtsprechungs-Info

Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

BFH vom 16.7.2014, X R 49/11, BFH/NV 2015, 177
Inhalt

Das Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten, bei denen im häuslichen Arbeitszimmer Tätigkeiten verrichtet werden, führt nicht zu Vervielfältigung des 1.250 €-Abzugsbetrags.