Rechtsprechungs-Info Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften BFH vom 16.7.2014, X R 49/11, BFH/NV 2015, 177 Inhalt Das Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten, bei denen im häuslichen Arbeitszimmer Tätigkeiten verrichtet werden, führt nicht zu Vervielfältigung des 1.250 €-Abzugsbetrags. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden