Finanzgerichts-Info

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für ein Hausnotrufsystem

Sächsisches FG vom 14.10.2020, 2 K 323/20, LEXinform: Dok.-Nr.5023456, nrkr.; Nichtzulassungsbeschwerde: BFH Az. VI B 94/20
Inhalt

Nimmt ein alleinlebender Steuerpflichtiger ein Hausnotrufsystem in Anspruch, das die Gerätebereitstellung beinhaltet und eine 24-Stunden-Servicezentrale stellt, so sind die Aufwendungen als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.