Haushaltsnahe Steuerermäßigung: Ablehnung für Handwerkerleistung bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos
BFH vom 09.06.2022, VI R 23/20, BStBl. II 2022, 666; Rechtsprechungsbestätigung: Thüringer FG vom 22.10.2019, 3 K 452/19, EFG 2020, 281, rkr.
Inhalt
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden (des Handwerkers) bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird.