Rechtsprechungs-Info

Haushaltsnahe Steuerermäßigung: Ablehnung für Handwerkerleistung bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos

BFH vom 09.06.2022, VI R 23/20, BStBl. II 2022, 666; Rechtsprechungsbestätigung: Thüringer FG vom 22.10.2019, 3 K 452/19, EFG 2020, 281, rkr.
Inhalt

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden (des Handwerkers) bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird.