Rechtsprechungs-Info Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung BFH vom 26.2.2014, VI R 27/13, BStBl. II 2014, 824 Inhalt Aufwendungen für eine heileurythmetische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung - im Sinne eines Heilmittels - abzugsfähig sein. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden