Rechtsprechungs-Info

Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

BFH vom 26.2.2014, VI R 27/13, BStBl. II 2014, 824
Inhalt

Aufwendungen für eine heileurythmetische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung - im Sinne eines Heilmittels - abzugsfähig sein.