Finanzgerichts-Info

IAB: Aufstockung in einem Folgejahr

BFH vom 12.11.2014, X R 4/13, BStBl. II 2016, 38
Inhalt

Ein in einem Vorjahr gebildeter IAB kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden.