IDW: Sofortabschreibung sog. digitaler Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz
IDW vom 06.04.2021, Teil 3, 5. Update, April 2021 „Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“, www.idw.de
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Das IDW hat seine Auffassung zur Anwendung der Sonderabschreibung für begünstigte „digitale“ Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz und deren weitere Auswirkungen veröffentlicht.