Individualtarifierung: 10%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096; Ott in „JStG 2020: Geplante Neuregelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG“, StuB 2020, 777
Inhalt
Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, so die Bundesregierung, dass nur solche Einkünfte des Gesellschafters aus einer Gesellschafterdarlehensforderung gegenüber der Kapitalgesellschaft der sog. Individualtarifierung unterliegen, die auf Seiten der Kapitalgesellschaft Betriebsausgaben darstellen.