Rechtsprechungs-Info

Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Pkw-Nutzung

BFH vom 15.03.2022, VIII R 24/19, BStBl. II 2022, 450; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 10.07.2019, 7 K 2862/17 E, EFG 2019, 1535, nrkr.
Inhalt

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Pkw-Nutzung, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine „7g-Sonderabschreibung“ in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Rechtsprechungsbestätigung).