Gesetzesänderungen

JStG 2024: Änderung bzw. Erhöhung durch Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum des notwendigen positiven Kapitals (Buchwert-KapGes-Einbringung)

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Eine Umstellung des Steuergesetzgebers erfolgt: Negative Anschaffungskosten der entstehenden GmbH-Beteiligung werden „unterdrückt“ und die Verminderung des eingebrachten Kapitals „ausgelöst“. „Das eingebrachte Betriebsvermögen […] ermittelt sich unter Berücksichtigung der Entnahmen und Einlagen des Rückwirkungszeitraums“.