JStG 2024-E: Vereinheitlichung der objektbezogenen Leistungskapazitätsgrenze ertragsteuerfreier Photovoltaikanlagen
Bundesregierung vom 05.06.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Inhalt
Ertragsteuerfrei sind „die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft beträgt.“