JStG 2024: Spezielle Korrekturnorm für die Grundsteuer
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber führt eine spezielle Korrekturnorm ein: „Eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids über die Hauptveranlagung findet auch zur Beseitigung eines Fehlers statt, wenn der Fehler der Finanzbehörde bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Hauptveranlagung bekannt wird.“