Gesetzesänderungen

JStG 2024: Spezielle Korrekturnorm für die Grundsteuer

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber führt eine spezielle Korrekturnorm ein: „Eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids über die Hauptveranlagung findet auch zur Beseitigung eines Fehlers statt, wenn der Fehler der Finanzbehörde bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Hauptveranlagung bekannt wird.“