Gesetzesänderungen JStG 2026-E: Anhebung des Zinssatzes für die Vollverzinsung (§ 233a AO) Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026-E) vom 19.05.2026 Inhalt Durch den Steuergesetzgeber soll der Zinssatz der Vollverzinsung auf 0,3 % für jeden Monat, d. h. 3,6 % für jedes Jahr angehoben werden. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden