Gesetzesänderungen

JStG 2026-E: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

Referentenentwurf eines Jahressteuergesetztes 2026 (JStG 2026-E) vom 19.05.2026

Inhalt

Der Steuergesetzgeber will (i) Rechtssicherheit und (ii) Vereinfachung in die Steuerproblematik der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück erreichen. Er plant die gesetzliche Vorgabe zur Kaufpreisaufteilung: (1) Entspricht die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag realen Wertverhältnissen ist die Aufteilung steuerrechtlich anzuwenden. (2) Ist die vertragliche Kaufpreisaufteilung inakzeptabel, wird die judikative Aufteilungsmethode (des BFH) gesetzlich verankert. (3) Dabei ist für die Schätzung der gemeinen Werte für den GruBo- und Gebäudeanteil die jeweils gültige Immobilienwertermittlungsverordnung heranzuziehen. (4) Steuerpflichtige können zur Kaufpreisaufteilung Gutachten zur Abweichung von der finanzamtlichen Arbeitshilfe einbringen, solange sie dabei die neue gesetzlich festgelegten Vorgaben zur Kaufpreisaufteilung berücksichtigen. (5) Die Auswahl der Bewertungsmethode nach dem ImmoWertV (Vergleichs-, Ertrags- und/oder Sachwertverfahren) ist zu begründen.