Junges Verwaltungsvermögen bei neugegründeter Gesellschaft
Niedersächsisches FG vom 1.11.2018, 1 K 7/18, EFG 2019, 125, nrkr.; RiFG Kreft in „Kompakt“ DB 2019, 755
Inhalt
Junges Verwaltungsvermögen kann auch dann vorliegen, wenn das Verwaltungsvermögen zuvor durch einen ertragsteuerrechtlich neutralen Übertragungsvorgang vom Betriebsvermögen einer anderen Gesellschaft in das Betriebsvermögen der Gesellschaft überging.