Rechtsprechungs-Info

KapESt-Bescheinigung: Erteilung bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften

BFH vom 12.12.2023, VIII R 31/21, BStBl. II 2024, 520; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 15.03.2021, 7 K 1827/18, EFG 2021, 759, rkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gegeben ist, wenn die Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich weitgehend zu 95 % steuerfreie Beteiligungseinkünfte als Einnahmen erhält.

Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Kapitalgesellschaft auch eine weitere Geschäftstätigkeit entfalten darf, mit der sie die Überzahlersituation vermeiden könnte, kommt es darauf nicht an, wenn die die Bescheinigung beantragende Kapitalgesellschaft (1) von dieser Möglichkeit tatsächlich dauerhaft keinen Gebrauch macht und (2) nach ihrer Struktur auch nicht dazu in der Lage wäre, eine solche weitere Geschäftstätigkeit, beispielsweise mangels Personals auszuüben.