Kapitaleinkünfte: „Bestandsgeschützte Altanteile“ bei mehrfacher Nutzung des 100.000 €-Freibetrags durch gezielte Übertragungen
Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018, BGBl. I 2018, 1730; BMF-Schreiben vom 21.05.2019, IV C 1 - S 1980-1/16/10010, BStBl. I 2019, 527; Denker/Gummels in „100.000 EUR-Freibetrag mehrfach nutzen und durch gezielte Übertragungen effektiv Steuern sparen“, GStB 2021, 145
Inhalt
Seit dem 01.01.2018 ist der Bestandsschutz für „Altanteile“, die vor 2009 gekauft worden sind, entfallen. Dafür wird dem Steuerpflichtigen ein personengebundener Freibetrag in Höhe von 100.000 € gewährt.