Kapitaleinkünfte: Näheverhältnis bei der Darlehensgewährung an eine GmbH
BFH vom 16.6.2020, VIII R 5/17, BStBl. II 2020, 807; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 26.10.2016, 4 K 48/16, n. v.; nrkr.
Inhalt
Bei Sachverhalten, in denen sowohl (i) Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, als auch (ii) eine dem Anteilseigner nahestehende Person gegenüber einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen gewährt, hat der BFH erstmalig entschieden, dass die Ausnahmeregelung, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, keinen Auffangtatbestand darstellt.