Finanzgerichts-Info

Kapitaleinkünfte: Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen durch Bankenklage bei Verbraucher-Darlehensvertrag

FG Münster vom 13.01.2022, 3 K 2991/19 E, nrkr.
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Das FG Münster hat den gezahlten Nutzungsersatz aufgrund des Widerrufs eines Verbraucher- Darlehensvertrags wegen fehlender Belehrung als Kapitalerträge einkommensteuerpflichtig beurteilt.