Rechtsprechungs-Info

Kapitaleinkünfte: Rückzahlung als Kapitaleinnahme auch bei Aufrechnung mit einer Gegenforderung

BFH vom 30.11.2022, VIII R 27/19, BStBl. II 2023, 330; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 23.07.2019, 5 K 873/18, EFG 2020, 1848, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend definiert, dass der Begriff der Rückzahlung weit auszulegen ist. Die Gleichstellung der Veräußerung mit verschiedenen Ersatztatbeständen wird genau damit erreicht.