Kapitaleinkünfte: Zinsen aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs
BFH vom 20.10.2015, VIII R 40/13, BStBl. II 2016, 342; Rechtsprechungsaufhebung: FG Düsseldorf vom 14.2.2013, 16 K 3701/12 E, DStRE 2014, 458, nrkr.; Grewe in „Betagtes Vermächtnis: Zinsen auf das Vermächtnis sind einkommensteuerpflichtig“, ErbBstg 2016, 101
Inhalt
Zinsen, die auf einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines erst fünf Jahre nach dem Tode des Erblassers fälligen (betagten) Vermächtnisanspruchs beruhen, sind beim Vermächtnisnehmer steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen.