Gesetzesänderungen

Kassenpflichtgesetz (Entwurf): Manipulationsprogramme

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts vom 02.06.2026

Inhalt

Der Steuergesetzgeber plant die Einführung einer eigenständigen Vorschrift in Form eines zusätzlichen Straftatbestands bei Verwendung bzw. in Verkehr bringen von Kassenmanipulationssoftware. Die Strafe soll (1) eine Geldstrafe sein oder (2) eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.