Kein Abzugsverbot bei vergeblichem Due-Diligence-Aufwand
BFH vom 9.1.2013, I R 72/11, BStBl. II 2013, 343
Inhalt
Die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung sind als allgemeine Beratungskosten (dann) als vollständige Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Anteilserwerb scheitert.