Rechtsprechungs-Info

Kein Vorsteuerabzug des Empfängers bei sofortigerZahlungsverweigerung

BFH vom 9.4.2014, XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099
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Der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug bei sofortiger Zahlungsverweigerung z. B. wegen Baumängeln bei Bauleistungen.