Keine Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch steuerlichen Berater (= Rechtsprechungsabweichung)
BFH vom 29.10.2013, VIII R 27/10, BStBl. II 2014, 295
Inhalt
Der Steuerberater kann durch leichtfertig fehlerhafte Steuererklärungen oder Gewinnermittlungen keine Steuerordnungswidrigkeit begehen. Der Mandant darf auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen des Steuerberaters vertrauen. Eine Zurechnung der leichtfertig fehlerhaft erstellten Unterlagen vom Steuerberater (= Vertreter) gegenüber dem Mandanten (= Vertretenen) ist abzulehnen.