Keine Mindestbemessungsgrundlage bei marktüblich niedrigerem Entgelt
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266.
Inhalt
Bisher gilt nach der EuGH-/BFH-Rechtsprechung , dass die Mindestbemessungsgrundlage nicht anzuwenden ist, wenn ein marktübliches niedrigeres Entgelt für die bezogene Leistung entrichtet wird. Jetzt wird diese Rechtsprechung gesetzlich fixiert.