Rechtsprechungs-Info

Keine Rückstellung für Kosten freiwilliger Jahresabschlussprüfung

BFH vom 5.6.2014, IV R 26/11, BStBl. II 2014, 886; Prinz in „Keine Rückstellung für Kosten freiwilliger Jahresabschlussprüfung“, DB 2014, 2188
Inhalt

Für die Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung einer Personenhandelsgesellschaft darf eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich (nur) durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.