Kinderbetreuungskosten: Fahrtkostenerstattungen an Großeltern
FG Nürnberg vom 12.8.2019, 4 K 936/18, EFG 2020, 707, rkr.
Inhalt
Damit bei einer ansonsten unentgeltlich erbrachten Betreuungsleistung gegenüber den Kindern – beispielsweise von den Großeltern – ein Fahrtkostenersatz im Rahmen des Sonderausgabenabzugs anerkannt wird, muss hierüber eine Rechnung erstellt werden.