Rechtsprechungs-Info

Kindergeld: Fortwirkende erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

BFH vom 30.01.2024, III R 42/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 26.10.2022, 5 K 181/19, EFG 2023, 190, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ein Abgrenzungsurteil veröffentlicht. Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch auch dann, wenn es in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer Straftat untergebracht ist.