Gesetzesänderungen

Kinderstatus bei einer viermonatigen Zwangspause im Zusammenhang mit einem freiwilligen Wehrdienst

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexÄnpG) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417.
Inhalt

Kinder wurden bisher als sogenannte „steuerrechtliche Kinder“ beim Kinderfreibetrag und Kindergeld berücksichtigt, wenn diese sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes befinden.