Körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft: Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen
BMF-Schreiben vom 24.03.2021, IV C 2 - S 2770/21/10001, BStBl. I 2021, 379; Adrian in „Formulierung der Verlustübernahme in Ergebnisabführungsverträgen“, StuB 2021, 339
Inhalt
Der BFH hat es gefordert und das BMF zeigt es an, dass u. a. bestehende Gewinnabführungsverträge (GAV) angepasst werden müssen.