Rechtsprechungs-Info

Körperschaftsteuerbefreiung für Gewinnausschüttungen: Wirtschaftlich einheitlicher Erwerb

BFH vom 13.03.2024, I R 30/21; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 13.10.2020, 8 K 666/20, EFG 2022, 607, rkr.

Inhalt

Der BFH hat seine Auffassung bestätigt, dass verbundene Anteilsübertragungen in einer notariellen Urkunde zu einem wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang mit einheitlichem Erwerberentschluss zusammengefügt werden. Nach Zusammenfügung kann beurteilt werden, ob der Anteilsempfänger unter Anwendung der Rückwirkungsfiktion eine erforderliche 10%ige Mindestbeteiligung zur Anwendung des körperschaftsteuerrechtlichen Ausschüttungsprivilegs erfüllt.

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