Gesetzesänderungen Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft: Einlagenlösung bei Mehr- oder Minderabführungen Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts [KöMoG] vom 25.06.2021, 2050 Inhalt Ab dem Vz. 2022 ist für Minder- oder Mehrabführungen in organschaftlichen Zeiten das sog. Einlagenmodell anzuwenden. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden