Gesetzesänderungen

Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft: Einlagenlösung bei Mehr- oder Minderabführungen

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts [KöMoG] vom 25.06.2021, 2050
Inhalt

Ab dem Vz. 2022 ist für Minder- oder Mehrabführungen in organschaftlichen Zeiten das sog. Einlagenmodell anzuwenden.