Konkreter entgeltlicher Leistungsaustausch: Vorzeitige Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen Abfindungszahlung des Mieters
BFH vom 22.5.2019, XI R 20/17; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 27.4.2017, 6 K 1986/16, EFG 2017, 1296, rkr.
Inhalt
Die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch liegen vor, wenn ein Vermieter bei vorzeitiger Auflösung eines langfristigen Mietvertrags im Interesse des Mieters auf seine ihm zustehende vertragliche Rechtsposition gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet.