Gesetzesänderungen

Kürzung der Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben 
von Substanzverlusten aus Gesellschafterdarlehen bei qualifizierter KapGes-Beteiligung

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexÄnpG) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417
Inhalt

Bisher unterliegen nach Auffassung des BFH  Wertminderungen von im Betriebsvermögen gewährten Gesellschafterdarlehen auch dann nicht dem Teilabzugsverbot (TAV), wenn die Darlehensüberlassung nicht fremdüblich und damit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war. Die Beteiligung an der Körperschaft einerseits und das Darlehen andererseits seien grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter; das Teilabzugsverbot  beziehe sich nach dem Gesetzeswortlaut nur auf die Beteiligung an der Körperschaft.Jetzt ist der Anwendungsbereich des Teilabzugsverfahrens (TAV ) durch eine gesetzliche Regelung auch auf die Fälle von Substanzverlusten auf Grund der Hingabe von Darlehen an die Körperschaft aus (1) gesellschaftsrechtlichen Gründen zu (2) nicht fremdüblichen Konditionen ausgedehnt werden.  Die (neue) gesetzliche Regelung gilt auch für Sicherheitsleistungen und vergleichbare Forderungen. Betroffen sind Beteiligungsverhältnisse von mehr als 25 %.

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