Laufender Arbeitslohn: Auszahlungen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (= Blockmodell)
BFH vom 21.3.2013, VI R 5/12, BStBl. II 2013, 611
Inhalt
Ein dem Ruhegehalt gleichartiger Bezug setzt voraus, dass er einem Versorgungszweck dient, dem Bezug also die Funktion eines (vorgezogenen) Ruhegehalts zukommt.