Lebensführungskosten: Aufwendungen einer Influencerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires
Niedersächsisches FG vom 13.11.2023, 3 K 11195/21, EFG 2024, 759, rkr.
Inhalt
Das Niedersächsische FG hat die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH angewendet, indem es die Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires als Privataufwendungen einstufte. Ein Betriebsausgabenabzug wird wegen der fehlenden Trennbarkeit zum Privatleben abgelehnt.