Finanzgerichts-Info

Lebensführungskosten: Aufwendungen einer Influencerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires

Niedersächsisches FG vom 13.11.2023, 3 K 11195/21, EFG 2024, 759, rkr.

Inhalt

Das Niedersächsische FG hat die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH angewendet, indem es die Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Mode-Accessoires als Privataufwendungen einstufte. Ein Betriebsausgabenabzug wird wegen der fehlenden Trennbarkeit zum Privatleben abgelehnt.