Leistungsabgrenzung: Finanzierungsleasingvertrag mit Kaufoption als Lieferung oder sonstige Leistung
EuGH vom 4.10.2017, C-164/16, Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd., DStR 2017, 2215; Weerth in „Anmerkung“, DStR 2017, 2218; RiaBFH Grube in „Erste Einordnung“, MwStR 2017, 915; VRiFG Müller in „USt bei Leasing-verträgen“, DB 2017, 2638
Inhalt
Der EuGH hat geklärt, wann es beim Abschluss eines Leasingvertrags zu einer Dienstleistung kommt mit der Rechtsfolge, dass die Umsatzsteuer mit den einzelnen Raten entsteht. Abgrenzend dazu hat der EuGH auch ent-schieden, wann es sich um eine Lieferung handelt mit der Rechtsfolge, dass die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe abzuführen ist.