Lohnsteuerbescheinigung: Übermittlungspflicht an das Betriebsstättenfinanzamt
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat eine Übermittlungspflicht einer auf Papier ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung an das Betriebsstättenfinanz-amt eingeführt.