Margenbesteuerung: „Kaffeefahrten“ mit negativer Marge
BFH vom 20.06.2024, V R 30/23, BStBl. II 2024, 750; Niedersächsisches FG vom 12.05.2022, 5 K 303/14
Inhalt
Der BFH hat dem EuGH in einem Vorabentscheidungsersuch drei Vorlagefragen eingereicht. (1) Handelt es sich bei einem von einem „Gewerbetreibenden außerhalb von dessen Geschäftsräumen organisierten Ausflug“ („Kaffeefahrten“) um „bei Durchführung einer Reise vom Reisebüro erbrachte Umsätze“, sodass die Margenbesteuerung anzuwenden ist? (2) Ist die Margenbesteuerung für „Kaffeefahrten“ anzuwenden, wenn es dabei zu einer negativen Marge kommt, oder ist das Margenergebnis fiktiv zu „nullen“? (3) Falls es eine negative Marge bei „Kaffeefahrten“ gibt, ist daraus fiktive, zu erstattende Umsatzsteuer zu ermitteln?