Rechtsprechungs-Info

Mitunternehmeranteilsveräußerung: Versteuerung von „Earn-Out-Zahlungen“

BFH vom 09.11.2023, IV R 9/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2021, 5 K 2442/17, rkr.

Inhalt

Der IV. BFH-Senat hat – für das Einkommensteuerrecht – (ebenfalls) entschieden, dass gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Dies gilt auch für sog. „Earn-Out-Klauseln“.