Vor- und Nacherbschaft: Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften
BFH vom 01.12.2021, II R 1/20, BStBl. II 2022, 518; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 20.11.2019, 4 K 519/18, EFG 2020, 288, rkr.
Inhalt
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu.