Rechtsprechungs-Info

Nachrangigkeitsregel: Anwendung auf Gesellschafterdarlehen der Komplementär-GmbH auch bei fehlender Beteiligung an darlehensnehmender KG

BGH vom 07.11.2024, IX ZR 216/22; Rechtsprechungsbestätigung: OLG Düsseldorf vom 20.10.2020, 24 U 98/21

Inhalt

Der BGH hat entschieden, dass eine fehlende Beteiligung der Komplementär-GmbH am Kapital der darlehensnehmenden GmbH & Co. KG einer Anwendung der Nachrangigkeitsregel für Gesellschafterdarlehen auf den Gesellschafter der Komplementär-GmbH nicht entgegen steht.