Finanzgerichts-Info

Nachträglich eingebauter Stromspeicher

FG München vom 9.6.2015, 14 K 2776/14, LEXinform: 5018199, nrkr.; Nicht-zulassungsbeschwerde: BFH Az. XI B 67/15
Inhalt

Ein nachträglich erworbener und eingebauter Stromspeicher ist umsatzsteuerrechtlich ein eigenständiges Zuordnungsobjekt.

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