Finanzgerichts-Info Nachträglich eingebauter Stromspeicher FG München vom 9.6.2015, 14 K 2776/14, LEXinform: 5018199, nrkr.; Nicht-zulassungsbeschwerde: BFH Az. XI B 67/15 Inhalt Ein nachträglich erworbener und eingebauter Stromspeicher ist umsatzsteuerrechtlich ein eigenständiges Zuordnungsobjekt. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden Mehr zum Thema Rechtsprechungs-Info Anwendungsregeln für (neue) Photovoltaikanlagen