Nachträgliche Änderung einer Lohnsteueranmeldung nach übermittelter elektronischer Lohnsteuerbescheinigung
FG Düsseldorf vom 28.1.2016, 16 K 3444/14 L, nrkr.; Revision: BFH AZ. VI R 6/16; BFH vom 13.11.2012, VI R 38/11, BStBl. II 2013, 929; BMF-Schreiben vom 7.11.2013, BStBl. I 2013, 1474
Inhalt
Grundsätzlich ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig. Eine Erstattung der Lohnsteuer ist danach nur noch im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber möglich. Diese Vorschriften beschäftigen sich allerdings nur mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie mit der Lohnsteuerbescheinigung.