Rechtsprechungs-Info

Nachträgliche Anschaffungskosten auch bei Erklärung eines einfachen Rangrücktritts

FG Köln vom 18.3.2014, 1 K 3127/11, GmbHR 2014, 723, rkr.; RiFG Graw in „Anmerkung“, EFG 2014,1095
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Allein der in einem Darlehensvertrag erklärte Rangrücktritt führt dazu, dass es sich um ein krisenbestimmtes Darlehen handelt. Es entstehen nachträgliche Anschaffungskosten auf die KapGes-Beteiligung.