Nachträgliche Anschaffungskosten auch bei Erklärung eines einfachen Rangrücktritts
FG Köln vom 18.3.2014, 1 K 3127/11, GmbHR 2014, 723, rkr.; RiFG Graw in „Anmerkung“, EFG 2014,1095
Inhalt
Allein der in einem Darlehensvertrag erklärte Rangrücktritt führt dazu, dass es sich um ein krisenbestimmtes Darlehen handelt. Es entstehen nachträgliche Anschaffungskosten auf die KapGes-Beteiligung.