Rechtsprechungs-Info

Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (= Rechtsprechungsänderung)

BFH vom 20.6.2012, IX R 67/10, BStBl. II 2013, 275
Inhalt

Der Abzug nachträglicher Schuldzinsen ist auch für Darlehen zur Finanzierung von Immobilien zur Verwendung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung möglich, wenn und soweit die Verbindlichkeit nicht vollständig durch den Veräußerungserlös getilgt werden kann.